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die Zinsen vergüten

См. также в других словарях:

  • Zinsen — (lat. Usurae, Foenus, griech. Τόκος), sind eine Vergütung, welche Jemandem für die von ihm gewährte od. ihm vorenthaltene Nutzung einer Quantität vertretbarer Sachen, nach Verhältniß des Betrags u. der Zeitdauer, in gleichartiger Leistung zukommt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • vergüten — tempern; anlassen; ausglühen * * * ver|gü|ten [fɛɐ̯ gy:tn̩], vergütete, vergütet <tr.; hat: a) jmdn. für Unkosten oder finanzielle Nachteile entschädigen: jmdm. seine Auslagen, einen Verlust, den Verdienstausfall vergüten. Syn.: ↑ ersetzen, ↑… …   Universal-Lexikon

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Zinsen — I. Volkswirtschaftslehre:1. Begriff: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch ⇡ Mieten und Pacht gelegentlich als Z. angesehen. 2. Höhe: Der Zinssatz bildet sich nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und… …   Lexikon der Economics

  • VOB/B — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einkommen — Einkommen, 1) bei einem Gerichte etc. eine Klage, Bitte u. dgl. anbringen; 2) (Bergb.), mit der Ortung e., dieselbe einbringen; 3) der Theil der Gesammteinnahme eines Subjects, welcher nach Abzug derjenigen wirthschaftlichen Güter übrig bleibt,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bodenrente — (Grund , Landrente), der Unterschied zwischen dem Rohertrag des Bodens und denjenigen Produktionskosten einschließlich der Zinsen, die zur Darstellung desselben auf die Bewirtschaftung des Bodens verwendet werden. Die Kosten sind bei Berechnung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwischenzinsen — (Marchzins in der Schweiz), Zinsen für die Zwischenzeit von der wirklichen Zahlung bis zu dem spätern Zeitpunkt der Fälligkeit; bei Papieren, welche feste Zinsen abwerfen, die vom letzten Zinstermin bis zum Kauftag laufenden Zinsen, welche vom… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kreditkarte — Kreditkarten Eine Kreditkarte ist eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Die meisten Kreditkarten sind weltweit einsetzbar, sowohl im realen täglichen Geschäfts wie Privatleben als auch bei Online Geldtransaktionen. Sie wird im… …   Deutsch Wikipedia

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